Über die ANG

Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß e.V. (ANG) – gegründet 1977 in Bad Godesberg und hervorgegangen aus dem Arbeitgeberring Nahrung und Genuß aus dem Gründungsjahr 1949 - ist der Zusammenschluss von neun angeschlossenen Landesverbänden und vier angeschlossenen Fachverbänden und damit der sozialpolitische Spitzenverband der deutschen Ernährungsindustrie. Die ANG vertritt als solcher die sozial- und tarifpolitischen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber allen relevanten Behörden und Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene sowie der Öffentlichkeit und vermittelt Fakten, Forderungen und Positionen der Branche.

Anders als in den meisten industriellen Branchen werden in der Ernährungsindustrie jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Sektoren der Branche abgeschlossen. Es gibt keinen Wirtschaftszweig in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt.

Dabei ist die ANG selbst kein direkter Tarifpartner der Gewerkschaften. Die Tarifhoheit liegt ausschließlich bei den Mitgliedsverbänden. Die ANG versteht sich als Dienstleister für seine angeschlossenen Mitgliedsverbände und begleitet und koordiniert diese differenzierte Tarifpolitik. Die ANG entwickelt ergänzend Leitlinien für ein geschlossenes Auftreten, um so die Positionen ihrer Mitgliedsverbände zu stärken. Hierfür steht die ANG in einem ständigen Dialog mit den eigenen Mitgliedern, Wirtschaftsvertretern, den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, Gewerkschaften, Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie den Medien.

Die weiteren Aufgaben der ANG passen sich fortlaufend den aktuellen Beratungsanforderungen an. Im Fokus steht die ständige Weiterentwicklung der tarifpolitischen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen der Unternehmen der Ernährungsindustrie. Die ANG ergreift die Initiative oder greift Initiativen der eigenen Mitgliedsverbände und ihrer Gremien sowie aus dem Branchenumfeld auf. Sie bündelt aktuelle Informationen und bietet den Mitgliedern eine Plattform für Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Im Interesse der Unternehmen der Ernährungsindustrie sollen so zeitgemäße, sichere und wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit den erforderlichen Gestaltungsspielräumen geschaffen und erhalten werden.