2020

Ernährungs- und Genussmittelindustrie hält Kabinettsbeschluss zum Arbeitsschutzkontrollgesetz für unverhältnismäßig

Berlin, 29.07.2020 - Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitsschutzkontrollgesetz zielt die Bundesregierung aus Sicht der Ernährungs- und Genussmittelindustrie weit über das eigentliche Ziel und das zunächst abgestimmte Eckpunktepapier vom 20. Mai 2020 hinaus.