Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Chance zum Schließen der Fachkräftelücke
Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften stellt eine der wesentlichen Herausforderungen für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie dar.
Daher begrüßt die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss die Novellierung der Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das einen Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern schafft. Die angepassten Regelungen treten ab November 2023 schrittweise in Kraft. Hier finden Sie einen ersten Überblick über die wesentlichen Neuerungen mit Stand zum Juli 2023.
Für Fachkräfte wird es grundsätzlich drei Säulen für die Einreise geben.
Die Fachkräftesäule
Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Sie umfasst wie bisher die Blaue Karte EU mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss. Unabhängig von ihrem Abschluss können diese künftig jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben.
Für die Blaue Karte EU werden die bestehenden Gehaltsschwellen abgesenkt und attraktivere Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen. Zudem soll die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland attraktiver werden.
Was sind reglementierte und nicht-reglementierte Berufe?
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Häufig sind weitere Voraussetzungen für die Zulassung notwendig. Das gilt etwa für Ärztinnen oder Lehrer. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System und viele akademische Berufe. Weitere Informationen zur beruflichen Anerkennung finden Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung .
Die Erfahrungssäule
Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften die Einwanderung, auch wenn der Berufsabschluss nicht vorher formal anerkannt ist. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag in einem nicht-reglementierten Beruf. Zudem benötigen sie eine berufliche Qualifikation, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und einen bestimmten Verdienst oder die Geltung eines Tarifvertrags.
Wer eine ausländische Qualifikation hat, aber die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, kann im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft bereits in Deutschland arbeiten und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Die Potentialsäule
Die Potentialsäule richtet sich an Menschen, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Kern der Potentialsäule ist die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche. Dabei wird das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration mittels eines Punktesystems ermittelt. Kriterien sind unter anderem die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter.
Ergänzend wird die sogenannte Westbalkanregelung ausgeweitet, die Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nutzen können. Eine Beschäftigung kann nun ohne den Nachweis einer formalen Qualifikation erfolgen. Ab 2023 soll die Befristung entfallen, die Westbalkanregelung also dauerhaft gelten. Zudem wurden die möglichen Einreisen von 25.000 auf 50.000 Personen verdoppelt.
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