Überdurchschnittliche Tarifbindung in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie

Berlin, 29.05.2019 - Die Zahlen des aktuellen IAB-Betriebspanels vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen, die Tarifbindung der Betriebe und Beschäftigten in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie ist überdurchschnittlich hoch. Die Zahl der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist im letzten Jahr erfreulicherweise leicht gestiegen. Insgesamt arbeitet weit über die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebunden Betrieben.

Damit demonstrieren die Unternehmen der Branche, dass sie verlässliche Partner in der Sozialpartnerschaft sind. Die Tarifpartner sind am besten in der Lage, die branchenspezifischen und regionalen Gegebenheiten der jeweiligen Teilbranche einzuschätzen und ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend Tarifverträge abzuschließen. Das ist gelebte soziale Marktwirtschaft. Mit hunderten Tarifverträgen jedes Jahr macht die Branche mehr als jede andere deutlich, Sozialpartnerschaft braucht einen Handlungsrahmen, in dem der notwendige Spielraum Grundvoraussetzung ist. Unternehmen profitieren von der Planungssicherheit. 

„Forderungen nach staatlicher Regulierung, wie das jüngst geforderte Verbot von Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung oder auch eine Ausweitung von Allgemeinverbindlicherklärungen, sind für uns nicht zielführend,“ unterstreicht die Hauptgeschäftsführerin der ANG, Stefanie Sabet. Gerade die Bindung an Tarifverträge ist grundsätzlich freiwillig und muss es auch bleiben. So verlangt es auch die negative Koalitionsfreiheit im Grundgesetz. „Fest steht, durch Zwang oder Verbot wird die Tarifbindung nicht gestärkt. Im Gegenteil. Je mehr staatliche Eingriffe es geben wird, desto unattraktiver werden die noch vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Gewerkschaften,“ so Sabet.

Die ANG spricht sich dafür aus, die Attraktivität der Tarifpartnerschaft durch Anreize zu steigern. Dazu gehören unter anderem mehr Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, die den Betrieben durch den Abschluss von individuellen Betriebsvereinbarungen Gestaltungsspielräume eröffnen. Aber auch der garantierte Vorrang von Tarifverträgen bei gesetzlichen Vorhaben spielt hier eine wichtige Rolle, da so den Sozialpartnern eine Mitverantwortung bei der praktischen Umsetzung zugesprochen wird.

 

 

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.100 überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 613.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

Kontakt für Presseanfragen:

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
sabet@ang-online.com

 

Zurück