ANG befürwortet geplante Verordnung zur Ausnahmeregelung des Arbeitszeitgesetzes

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 07.04.2020 - Die Lebensmittelproduktion in Deutschland ist durch die Corona-Krise auf die Belastungsprobe gestellt. Damit die Versorgung mit Nahrungsmitteln trotz Personalengpässen, Nachfrageverschiebungen und erschwerten Liefer- und Produktionsbedingungen lückenlos gesichert bleibt, müssen die Unternehmen in ihrer Personalplanung schnell reagieren können. Deswegen ist ein bundeseinheitlicher Rahmen für eine befristete Flexibilisierung und Ausdehnung der Arbeitszeit essentiell
wichtig. Die geplante Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales schafft diesen notwendigen Rahmen bevor die bisherigen Allgemeinverfügungen der Bundesländer und Regierungsbezirke auslaufen. „Durch die Neuregelung wird ein
Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen vermieden sowie Klarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen“, betont Stefanie Sabet,

Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss. Da nicht absehbar ist, ob und wann der Höhepunkt der Corona-Pandemie erreicht ist, plant die Bundesregierung ein Instrument einzuführen, mit dem die Betriebe auf die atmenden Veränderungen an Beschäftigungskapazitäten und veränderter Nachfrage flexibel reagieren können. Aus Sicht der ANG ist dabei neben der befristeten Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit auch eine Verkürzung der Ruhezeit bei drohendem Ausfall von Arbeitskräften besonders geeignet, um schnell und flexibel die Produktion mit der Restbelegschaft kompensieren zu können. Im weiteren Krisenverlauf müssen diese geplanten Ausnahmeregelungen natürlich fortlaufend überprüft werden.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

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