ANG begrüßt Koalitionsbeschluss zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 09.03.2020

Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss begrüßt die von der Koalition beschlossenen erleichterten Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld im Rahmen des „Arbeit-von-morgen-Gesetzes“. „Der Strukturwandel aber auch Krisen sind für die mittelständische Ernährungs- und Genussmittelindustrie eine Herausforderung. Die beschlossenen Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld in Verbindung mit der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden sind wichtige und geeignete Maßnahmen, damit die Betriebe der Nahrung- und Genussmittelbranche nicht in krisenbedingte Liquiditätsengpässe geraten und Arbeitsplätze gehalten werden können“ kommentiert ANG-Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet.

Die zusätzlich beschlossenen Planungs- und Genehmigungserleichterungen sowie das Investitionspaket des Bundes sind in einer Krisensituation wichtige Impulse, die dazu beitragen, die Wirtschaft zu stützen.

Nun ist es wichtig, die getroffenen Vereinbarungen so schnell wie möglich umzusetzen, damit den betroffenen Betrieben auch kurzfristig die Erleichterungen zur Verfügung stehen.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

 

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