ANG begrüßt den Kabinettsbeschluss für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

 

PRESSEMITTEILUNG

 


Berlin, 19. Dezember 2018 - Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden wichtige Verbesserungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erreicht. Hinsichtlich des wachsenden Fachkräftemangels in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie gewinnt dieser Baustein nach der Ausschöpfung inländischer sowie europäischer Potenziale an Bedeutung. Bereits heute stammen 16 Prozent der Beschäftigten in der Branche aus dem
Ausland. 

Insbesondere der Wegfall der Engpassbetrachtung für Fachkräfte mit Berufsausbildung sowie der grundsätzliche Verzicht auf die Vorrangprüfung erleichtern den Aufwand für Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben“, unterstreicht Stefanie Sabet, die Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG). Uneinheitliche Regelungen für verschiedene Berufsgruppen und Regionen bei der Vorrangprüfung müssen jedoch vermieden werden.

Das Fundament eines funktionierenden Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind einheitliche und effiziente Zuwanderungsverfahren. Dafür müssen e-Government-Lösungen (z.B. eine zentral hinterlegte e-Akte), klare Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Behörden und ausreichend personelle und fachliche Ausstattung der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden noch stärker in den Fokus der Politik rücken.

Im nun anschließenden parlamentarischen Verfahren gilt es die vorgesehenen Regelungen nicht zu verwässern, damit das Ziel einer effizienten und erforderlichen Fachkräftezuwanderung nicht gefährdet wird.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.000 überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 600.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderenWirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

Kontakt für Presseanfragen:

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
sabet@ang-online.com

 

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