ANG bewertet Beschluss der Mindestlohnkommission als planbar und wirtschaftlich

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

 

PRESSEMITTEILUNG

 


Berlin, 27. Juni 2018 - Die Mindestlohnkommission hat in ihrem heutigen Beschluss empfohlen, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen soll. Zum 1. Januar 2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro erfolgen. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Mitglied der Kommission ist die Präsidentin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG), Brigitte Faust.

Die ANG begrüßt, dass die Kommission sich bei ihrer Empfehlung regelgebunden auf die nachlaufende Tariflohnentwicklung gestützt hat. „Dies entspricht auch den tariflichen Steigerungsraten in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie. Die geplanten Anhebungen ermöglichen den Betrieben der Branche Planbarkeit und stellen aufgrund des harten Wettbewerbs und hohen Innovations- und Investitionsdrucks mit schwieriger Ertragslage eine wirtschaftlich vertretbare Entscheidung dar“, so Stefanie Sabet, die Hauptgeschäftsführerin der ANG.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.000 überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 600.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

Kontakt für Presseanfragen:Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.Hauptgeschäftsführerin Stefanie SabetClaire-Waldoff-Straße 7, 10117 BerlinTel.: 030 200 786 113 sabet@ang-online.com

 

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