ANG mahnt sachliche Debatte zu Werkverträgen an

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 15.05.2020 - Angesichts der scharfen öffentlichen Kritik an Werkverträgen mahnt die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss eine sachliche Debatte an. Werkverträge sind ein reguliertes und wichtiges Instrument der arbeitsteiligen Wertschöpfung, sie bilden aber auch nur einen geringen Anteil der Beschäftigung ab - in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie beispielsweise gerade einmal 3 Prozent. “Eine Einschränkung von Werkverträgen aufgrund der Corona-Pandemie einzufordern halten wir für falsch. Auch kann so eine Debatte nicht branchenbezogen, sondern müsste grundsätzlich geführt werden. Ob dies angesichts der aktuellen tiefen Rezession jedoch zielführend für den Standort Deutschland ist, darf bezweifelt werden.“ kommentiert ANG Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet.

Werkverträge sind gebräuchlich und in der Arbeitswelt breit akzeptiert. Die weiter zunehmenden Anforderungen der deutschen Wirtschaft durch den internationalen Wettbewerb, die fortschreitende Globalisierung und das damit verbundene Anpassungserfordernis machen arbeitsteiliges und spezialisiertes Zusammenarbeiten notwendig. Dies erfordert, auf Werkverträge zurückgreifen zu können, um eine betriebs- und volkswirtschaftlich effiziente Produktion in Deutschland aufrechtzuerhalten. Klargestellt werden muss auch: Werkverträge zielen nicht darauf ab, arbeitsrechtliche oder tarifliche Schutzstandards zu unterlaufen. Arbeitnehmer im Werkvertrag sind gleichermaßen vom Arbeits- und Tarifrecht erfasst, wie andere Arbeitnehmer, auch für sie gelten u. a. das Kündigungsschutzgesetz, das Befristungsrecht und das Betriebsverfassungsgesetz. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, so gilt auch für Werkvertragsarbeitnehmer Tarifrecht.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

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