ANG-Präsidentin Brigitte Faust erneut als Mitglied der Mindestlohnkommission berufen

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 12.12.2019

Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) gratuliert der ANG-Präsidentin Brigitte Faust zur erneuten Berufung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als stimmberechtigtes Mitglied der Mindestlohnkommission. Die Amtszeit beträgt ab dem 17. Dezember 2019 fünf Jahre.

Anlässlich ihrer Berufung betont Frau Faust: „Ich freue mich, auch in Zukunft den Entscheidungsprozess der Kommission über die Anpassung des Mindestlohns unterstützen zu dürfen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe bedarf einer Gesamtabwägung, um einen gelungenen Ausgleich zwischen einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmer und fairen sowie funktionierenden Wettbewerbsbedingungen herbeizuführen. In Zeiten einer sich eintrübenden Konjunktur und struktureller Umbrüche aufgrund der Digitalisierung, gilt dies umso mehr.“

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

 

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