ANG-Präsidentin Brigitte Faust fordert anlässlich 5 Jahre Mindestlohn Beibehaltung der Tariflohnorientierung des Mindestlohnes

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 26.06.2019

In diesem Sommer jährt sich der Beschluss des Deutschen Bundestages über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum fünften Mal. ANG-Präsidentin und Mitglied der Mindestlohnkommission Brigitte Faust diskutierte zu diesem Anlass heute mit undesarbeitsminister Hubertus Heil, DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell, BDA- Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter und der stellvertretenden ver.di Vorsitzenden Andrea Kocsis auf der DGB-Mindestlohnkonferenz über die Auswirkungen und gegenwärtigen Herausforderungen des Mindestlohns.

In einer Bestandsaufnahme resümierte Faust: „Der Mindestlohn genießt sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Es ist richtig, dass sich seine Anpassung nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientiert. Zudem erkennt die Einbindung der Sozialpartner in Form der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission die gesetzlich verankerte Rolle der Tarifautonomie in Deutschland an. An diesen Prinzipien muss festgehalten werden. Pauschale Forderungen nach einem Mindestlohn von 12 Euro und mehr ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung sind gerade in Zeiten schwacher Konjunktur unverantwortlich und zurückzuweisen.

In Bezug auf die Ernährungs- und Genussmittelindustrie hob die ANG-Präsidentin hervor, dass der Mindestlohn in der Branche die Ausnahme bleibe und auf nur 5 Prozent aller Beschäftigen zutreffe. Das Lohnniveau in der viertgrößten deutschen Industrie ist attraktiv und liegt bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 17,67 Euro. Unabhängig davon gelte, da wo der Mindestlohn gezahlt wird, muss er auch eingehalten werden. Hierzu bedürfe es wirksamer Kontrollen.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
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