ANG-Präsidentin zu Koalitionsbeschlüssen
ANG-Präsidentin Brigitte Faust zu Beschlüssen des Koalitionsausschusses
München, 15. April 2016 – Am 13. April 2016 hat sich der Koalitionsausschuss auf Eckpunkte geeinigt, darunter auch zum weiteren Vorgehen im Gesetzesvorhaben Werkverträge und Zeitarbeit sowie auf ein Integrationsgesetz.
„Bei den Regelungen zur Zeitarbeit besteht noch Nachbesserungsbedarf“, kommentiert ANG-Präsidentin Brigitte Faust die Pläne, den Arbeitsentwurf zu Werkverträgen, Dienstverträgen und Zeitarbeit in der Fassung vom 17. Februar 2016 in die Ressortabstimmung zu geben. Die ANG setzt sich dafür ein, dass innerhalb der Ressortabstimmung insbesondere Klarstellungen bei der Equal-Pay-Regelungen dahingehend erfolgen, dass hier ausschließlich das Entgelt und nicht sonstige Sozialleistungen umfasst sind.
Grundsätzlich zu begrüßen sind die Einigungen zu einem Integrationsgesetz. „Es ist richtig, den Aufenthalt während der gesamten Dauer der Ausbildung rechtssicher zu gestalten und eine anschließende Beschäftigung zu ermöglichen“, so Brigitte Faust.
Der Koalitionsbeschluss sieht vor, dass der Auszubildende während der Ausbildungszeit eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhält. Außerdem soll es keine Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung mehr geben. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erhält der Geduldete eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche, sofern er nicht im Betrieb verbleibt. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt. Das Aufenthaltsrecht wird nur bei Straffälligkeit widerrufen.