ANG sieht durch neues Teilzeitrecht KMUs herausgefordert
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 13. Juni 2018 – Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zugestimmt. Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) e.V. bewertet grundsätzlich positiv, dass entgegen der ursprünglichen Pläne die Organisationshoheit in der Personalplanung beim Arbeitgeber bleibt.
Flexible Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitarbeit sind notwendig, um mit häufigen Angebots- und Nachfrageschwankungen in der Produktion, aber auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nach einer Work-Life-Balance umzugehen. In der Ernährungs- und Genussmittelindustrie arbeiten 14 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit. Teilzeitarbeit bedarf aber auch einer betrieblichen Organisation durch den Arbeitgeber. „Unterm Strich bedeutet die vom Kabinett beschlossene Weiterentwicklung im Teilzeitrecht hier nun mehr Aufwand und Unsicherheit gerade für kleine und mittelständische Unternehmen der Ernährungs- und Genussmittelindustrie. Denn in vielen produktionsrelevanten Betriebsteilen ist eine Kompensation plötzlich wegfallender Arbeitszeit äußerst schwierig“ so Stefanie Sabet, die Hauptgeschäftsführerin der ANG.
Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.000 überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 600.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.
Kontakt für Presseanfragen:Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.Hauptgeschäftsführerin Stefanie SabetClaire-Waldoff-Straße 7, 10117 BerlinTel.: 030 200 786 113 sabet@ang-online.com