ANG veranstaltete Expertenforum Arbeitsrecht

"Unternehmerische Herausforderungen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes" war der Titel des letzten Expertenforums Arbeitsrecht, das die ANG zusammen mit dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) und der Rechtsanwaltskanzlei WilmerHale sowie mit der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. veranstaltete.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 flächendeckend in ganz Deutschland. Viele Unternehmen realisieren, dass die Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sie vor neue, insbesondere administrative Herausforderungen stellt, da z. B. Dokumentationspflichten zur Arbeitszeit auch Arbeitsverhältnisse betreffen, die den Mindestlohn auf den ersten Blick deutlich überschreiten. Auch die neue Haftungsregelung für Subunternehmer erfordert weitsichtige Vorsorgeregelungen.

Aus diesem Anlass fand am 3. März 2015 und am 5. März 2015 jeweils unser Expertenforum Arbeitsrecht statt.

Dr. Holger Thomas, Leiter der deutschen Arbeitsrechtspraxis der Kanzlei WilmerHale und Fachanwalt für Arbeitsrecht, diskutierte mit Frau Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) und des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS), Mitglied der Mindestlohnkommission und ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht zu folgenden Themen:

  • Anwendungsbereich des MiLoG
  • Änderungen bei der Beschäftigung von Praktikanten
  • Auswirkungen auf die Neugestaltung der  Arbeitsverträge
  • Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn
  • Dokumentationspflichten
  • Berechnung des Mindestlohns bei schwankenden Arbeitszeiten
  • Haftung für Subunternehmer

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