Arbeitgeber brauchen Rechtssicherheit zum Umgang mit 2G- und 3G-Regeln

Berlin, 02.09.2021 - In den Bundesländern treten immer mehr 2G- und 3G-Regelungen in Kraft, auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung sowie im Rahmen der Entschädigungsansprüche auch das Infektionsschutzgesetz differenzieren zwischen Geimpften und Ungeimpften. Umstritten ist jedoch, ob Arbeitgeber den 3G-Status ihrer Mitarbeitenden erfragen dürfen. Zwar gestattet die Datenschutzgrundverordnung eine Datenerhebung um Pandemien einzudämmen, eine bundeseinheitliche Regelung zum Fragerecht des Arbeitgebers fehlt jedoch.

„In der betrieblichen Praxis stoßen die Unternehmen dadurch zunehmend an Grenzen. Etwa bei der Personalplanung von Mitarbeitenden, die im Kunden- oder Außendienst jetzt schon mit 2G oder 3G-Regeln konfrontiert werden. Aber auch in der Produktion können die von der jüngsten Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassenen Regelungen für differenzierte Arbeitsschutz- und Hygienekonzepte nur umgesetzt werden, wenn klar ist ob und wie 2G oder 3G im Betrieb Anwendung finden kann. Der Gesetzgeber muss der betrieblichen Realität Rechnung tragen und Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen“ fordert Stefanie Sabet, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

Selbst der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Prof. Kelber, hat in seiner Pressemitteilung vom 31.08.2021 darauf hingewiesen, dass Regelungen möglich und erforderlich sind, die sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gerecht werden.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.200 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 620.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

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