Aus- und Weiterbildungsförderung der Bundesregierung ist wichtiges Signal

Berlin, 03.05.2023 - Anlässlich der ersten Lesung vergangenen Freitag im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung positioniert sich die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss. Gute Aus- und Weiterbildung ist eine langfristige Investition in die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden. „Die Berufsorientierung zu verbessern und Berufseinsteiger durch den geplanten Mobilitätszuschuss zu unterstützen, erleichtert es den oftmals in ländlichen Regionen produzierenden Betrieben der Nahrungs- und Genussmittelindustrie ihr Engagement in der Berufsausbildung aufrecht zu erhalten“, so Stefanie Sabet, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V.

Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen häufig die Ressourcen für umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen. Neun von Zehn Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie nutzen keine Fördermöglichkeiten, die Bürokratie und Undurchsichtigkeit sind ein Hindernis. Die mit der Reform der Weiterbildungsförderung verbundene Vereinfachung und Öffnung für alle Beschäftigten und Arbeitgeber ist ein richtiges Signal.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.200 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 640.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113; E-Mail: sabet@ang-online.com

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