Bundesregierung unterwandert mit staatlichem Mindestlohn die Tarifautonomie

Berlin, 03.02.2022 - Anlässlich des heute anstehenden Beschlusses der Bundesregierung für eine gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro bereits zum 1. Oktober stellt die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss klar:

„Die Tarifautonomie ist vom Grundgesetz geschützt und wird durch das hier geplante Übergehen der Sozialpartner bei der Festlegung des Mindestlohnes schwer geschädigt. Problematisch ist auch der Zeitrahmen für die Mindestlohnanpassung. So würde die staatliche Mindestlohnanpassung eine Lohnsteigerung von 22 Prozent innerhalb eines Jahres bedeuten, was offensichtlich wirtschaftlich nicht tragbar ist und daher auch fern von den Lohnentwicklungen verläuft, die die Sozialpartner aktuell in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie verantworten. Zwar gilt nur für etwa 5 Prozent der Mitarbeitenden in der Branche der Mindestlohn, dennoch hat jede Mindestlohnanpassung vor allem einen Anpassungsdruck nach oben auf die unteren Tarifentgelte. Um eine systematische Verdrängung von tariflichen Lohngruppen zu verhindern, muss zwingend ein realistischerer Zeitrahmen für die Mindestlohnanpassung und eine Übergangslösung für bestehende Tarifverträge gefunden werden“, so Stefanie Sabet, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.200 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 620.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs-und Genussmittelindustrie.

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