Corona-Arbeitsschutz in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie funktioniert besser ohne Neuauflage gesetzlicher Regelungen

Berlin, 29.08.2022 - Anlässlich der heutigen Diskussion im Bundestag zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die auch die Grundlage für eine Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bilden sollen, spricht sich die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) gegen eine Neuauflage gesetzlicher Corona-Arbeitsschutzregelungen aus. Die im Entwurf von der Bundesregierung bereits vorgelegte neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung würde wieder die gleichen Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben einführen, wie zu Hoch-Zeiten der Pandemie. Dieser Schritt ist aus Sicht der Ernährungs- und Genussmittelindustrie weder notwendig noch verhältnismäßig.

„Die Arbeitgeber haben in der Vergangenheit umfassende betriebliche Hygienekonzepte erstellt und wirksam umgesetzt, damit der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und das Funktionieren der betrieblichen Abläufe sichergestellt ist. Zudem existieren umfangreiche Leitlinien und auch branchenspezifische Hilfestellungen für die Praxis. Diesem Fakt, dem bisherigen Pandemieverlauf und den Impferfolgen muss auch der Gesetzgeber besser Rechnung tragen. Nicht nachvollziehbar ist, warum Betriebe erneut die Bürokratie- und Kostenlast der Testangebotspflicht tragen sollen, anstatt ausreichend staatliche Testangebote bereitzustellen“, sagt Stefanie Sabet, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

Weiter besteht aus Sicht der Branche keine praktische Notwendigkeit für eine erneute befristete pauschale Anordnung zu mobiler Arbeit zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die Unternehmen haben bereits umfassend Regelungen auf betrieblicher Ebene getroffen.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.200 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 640.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

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