Der Mindestlohn wird angepasst

Die Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des Mindestlohns!

Jan Zilius übergibt gemeinsam mit den Mitgliedern der Mindestlohnkommission, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Bericht der Mindestlohnkommission.

(v.l.n.r) Valerie Holsboer, Dr. Reinhard Göhner, Prof. Dr. Clemens Fuest, Andrea Nahles, Stefan Körzell, Jan Zilius, Robert Feiger, Karl-Sebastian Schulte, Michaela Rosenberger und Dr. Claudia Weinkopf

 

Berlin, 28. Juni 2016: Die Mitglieder der Mindestlohnkommission haben sich am heutigen Tage einstimmig per Beschluss auf eine Anpassung des Mindestlohns geeinigt.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro und gilt ab 2017. Diesem Beschluss liegt der Tarifindex zugrunde. Berücksichtigt wurde zudem der zum 30. Juni 2016 wirksame Abschluss des öffentlichen Dienstes. Es wurde sichergestellt, dass dieser Abschluss bei der Anpassungsentscheidung für den 1.1.2019 nicht doppelt berücksichtigt wird.

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, erhielt den ersten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns und versprach eine zügige Umsetzung des Beschlusses der Mindestlohnkommission, damit der angepasste Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2017 in Kraft tritt.

Für ANG-Präsidentin Brigitte Faust hat sich der Anpassungsweg über eine neutrale Kommission bewährt: „Die Entscheidung einer Kommission der Sozialpartner zu übertragen und nicht der Politik zu überlassen war richtig. Noch besser wäre es allerdings gewesen, wenn bereits die erste Festsetzung bei Einführung des Mindestlohns in den Händen der Kommission gelegen hätte.“

© http://www.mindestlohn-kommission.de/

Weitere Informationen zur und über die Arbeit der Mindestlohnkommission finden Sie unter: http://www.mindestlohn-kommission.de 

 

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