Endlich da: BGN führt auf Initiative der ANG Auslandsversicherung ein

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss begrüßt Einführung einer Auslandsversicherung für die Ernährungsindustrie

ANG-Präsidentin Brigitte Faust und BGN-Hauptgeschäftsführer Klaus Marsch

Vorstand und Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) haben in ihren Herbstsitzungen am 11. und 12. November 2015 die Einführung einer Auslandsversicherung beschlossen.

„Die Einführung einer Auslandsversicherung ist ein wichtiger Schritt für die Unternehmen der Ernährungsindustrie“, bekräftigt ANG-Präsidentin und BGN-Vorstandsmitglied Brigitte Faust. „Wir brauchen eine solche Versicherungsleistung, weil die Ernährungsindustrie sich stark internationalisiert hat und dieser Trend weiter anhält. Auf dem privaten Versicherungsmarkt ist eine vergleichbare und so umfassende Leistung nicht zu bekommen,“ so Brigitte Faust weiter.

ANG und BGN hatten in den vergangenen Monaten gemeinsam intensiv daran gearbeitet, eine Lösung für die Branche zu finden. Mehrere bei der ANG engagierte Unternehmen hatten diesen Stein ins Rollen gebracht. Bereits im Jahr 2014 organisierten ANG und BGN zwei Branchengipfel mit Unternehmen und Verbänden; im Frühjahr 2015 erfolgte die BGN-weite Bedarfsabfrage mit anschließender Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Lösung liegt nun in einer Beteiligung an einer bereits bestehenden Auslandsversicherung anderer Berufsgenossenschaften.

Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN erklärt gegenüber ANG-Präsidentin Brigitte Faust: „Wir freuen uns sehr, dass wir für die Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Auslandsversicherung anbieten können und hoffen auf entsprechende Resonanz Ihrer Mitgliedsunternehmen. Mit den Beschlüssen des Vorstands und der Vertreterversammlung können wir nun die weiteren Schritte einleiten und in Kooperation mit anderen Berufsgenossenschaften ab dem 1. Januar 2016 einen Versicherungsschutz anbieten, der die gleichen Leistungen umfasst, wie die gesetzliche Unfallversicherung im Inland.“

ANG-Pressemitteilung vom 13. November 2015

 

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