Ernährungs- und Genussmittelindustrie begrüßt ambitioniertere Regelungen zu Energiesparmaßnahmen am Arbeitsplatz

Berlin, 24.08.2022 - Anlässlich der heutigen Debatte um den Entwurf der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergiesicherungsverordnung – EnSikuV)“ im Bundeskabinett begrüßt die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG), dass der Gesetzgeber erste Regelungen zugunsten von Energiesparmaßnahmen am Arbeitsplatz flexibilisieren will. So soll die zulässige Mindesttemperatur bei sitzenden Tätigkeiten auf 19 Grad abgesenkt werden können.

„Die dramatisch gestiegenen Produktionskosten und Engpässe in der Beschaffung gefährden in der systemrelevanten Ernährungs- und Genussmittelindustrie zunehmend Existenzen und damit auch Arbeitsplätze. Zur Überwindung der Energiekrise sind alle möglichen Maßnahmen vollends auszuschöpfen, auch Regelungen zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz sind hier richtigerweise zu überdenken. Allerdings sollte die Politik ambitionierter vorgehen und eine Absenkung auf mindestens 18 Grad ermöglichen. Auch muss die gesamte Heizperiode von der befristeten Verordnung abgedeckt werden. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die Betriebe die notwendigen Energieeinsparmaßnahmen ohne große innerbetriebliche Verzögerungen umsetzen können“, kommentiert ANG-Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet die Kurzfristenergiesicherungsverordnung.

Die ANG hält darüber hinaus auch weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung am Arbeitsplatz für sinnvoll und begrüßt, wenn Gesetzgeber und Sozialpartner weitere Empfehlungen und Regelungsspielräume abstimmen. So könnte beispielsweise auch die Mindestbeleuchtungsstärke in Büros reduziert werden.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.200 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 640.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113; E-Mail: sabet@ang-online.com

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