Ernährungs- und Genussmittelindustrie fordert größtmöglichen Gleichklang der geplanten Öffnungsschritte in Gesellschaft und Betrieben

Berlin, 16.03.2022 - Anlässlich der heutigen Debatten im Deutschen Bundestag zum Infektionsschutzgesetz sowie im Bundeskabinett zu Neuregelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung appelliert die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) an einen größtmöglichen Gleichklang der Öffnungsschritte in Gesellschaft und Betrieben.

„Stehen den möglichen Erleichterungen im öffentlichen Leben, weiterhin stärkere Beschränkungen in den Betrieben gegenüber, erschwert das die Zusammenarbeit in den Betrieben und ist nur schwer vermittelbar. Die Betriebe setzen umfassende und zielführende Hygienekonzepte bereits um. Deshalb müssen die im Infektionsschutzgesetz geplante Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung zum Arbeitsplatz sowie der Verpflichtung zu mobiler Arbeit mit entsprechenden Erleichterungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung einhergehen. Hier muss in der Corona-Arbeitsschutzverordnung noch deutlich nachgebessert werden. So besteht keine praktische Notwendigkeit für eine pauschale Anordnung zu mobiler Arbeit für bestimmte Beschäftigte, da die Unternehmen bereits umfassend Regelungen auf betrieblicher Ebene getroffen haben.“ erklärt ANG-Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet.

Die ANG begrüßt, dass die geplante Corona-Arbeitsschutzverordnung die Möglichkeit vorsieht, das regionale Infektionsgeschehen zu berücksichtigen. Flexibilisierungen sind aufgrund der guten betrieblichen Schutzkonzepte folgerichtig. Dabei sollte ein möglichst abgestimmtes Vorgehen in allen 16 Ländern erfolgen, um so auch Rechtssicherheit für Unternehmen mit überregionalen Standorten sicherzustellen.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.200 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 620.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

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