Ernährungs- und Genussmittelindustrie fordert rasche und einheitliche Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 07.06.2019

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der voranschreitenden Digitalisierung, ist Deutschland zunehmend auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Da die Gewinnung von Beschäftigten aus anderen EU-Mitgliedstaaten nahezu ausgeschöpft ist, können die Bedarfe hauptsächlich aus dem Nicht-EU-Ausland gedeckt werden. Auch in der Ernährungs-und Genussmittelindustrie gewinnt die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten an Bedeutung. Schon heute stammen 17 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Branche aus dem Ausland.

Das heute vom Bundestag verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung. Zentraler Baustein des Gesetzes ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Nichtakademiker mit qualifizierter Berufsausbildung und der Wegfall der bisher geltenden Beschränkung auf Mangelberufe. Gerade die Ernährungs-und Genussmittelindustrie könnte mit ihrem überdurchschnittlich hohen Bedarf an ausgebildeten
Fachkräften davon profitieren.

Für die Unternehmen sind in erster Linie einheitliche und transparente Zuwanderungsverfahren entscheidend. „Deshalb müssen digitale Lösungen, wie eine zentral hinterlegte e-Akte, klare Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Behörden und eine ausreichend personelle und fachliche Ausstattung der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden an erster Stelle bei der Umsetzung des Gesetzes stehen,“ hebt die Hauptgeschäftsführerin der ANG, Stefanie Sabet, hervor. Ohne diese Anpassungen wird der organisatorische Aufwand, vor allem für die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche in den ländlichen Regionen, kaum zu leisten sein.

Insgesamt geht das Gesetz in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz bleiben die Hürden für die Einreise qualifizierter Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten hoch. Daher bleibt abzuwarten, ob sich die erwünschten Zuwächse von ausländischen Fachkräften abzeichnen. „Die Bundesregierung muss das Gesetz daher zeitnah evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen
vornehmen,“ so Sabet. 

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

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