Ernährungs- und Genussmittelindustrie hält Kabinettsbeschluss zum Arbeitsschutzkontrollgesetz für unverhältnismäßig

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 29.07.2020 - Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitsschutzkontrollgesetz zielt die Bundesregierung aus Sicht der Ernährungs- und Genussmittelindustrie weit über das eigentliche Ziel und das zunächst abgestimmte Eckpunktepapier vom 20. Mai 2020 hinaus.

„Das Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung trägt nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes bei, vielmehr schafft es für alle Branchen mehr Dokumentationspflichten für Arbeitsschutz und Gemeinschaftsunterkünfte und damit schlichtweg mehr Bürokratie. Noch weniger zum Arbeitsschutz trägt die Einschränkung von Vertrags- und Beschäftigungsverhältnissen, wenn auch nur auf eine Branche beschränkt, zu einem verbesserten Arbeitsschutz bei. Das ist ein Alarmsignal für die gesamte Wirtschaft und damit auch für die Beschäftigungsentwicklung. Dieser Kabinettsbeschluss ist absolut unverhältnismäßig“ kritisiert Stefanie Sabet, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG). „Gerade in der aktuellen Belastungssituation muss der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder gestärkt werden. Nicht zuträglich sind hier weitere Unsicherheiten für Unternehmen, wie etwas durch die geplante Möglichkeit zur Ermächtigung des BMAS. Hierfür braucht es gerade in Hinsicht auf die Kompetenzen der Bundesländer zum Arbeitsschutz klar Regeln und Grenzen.“ so Sabet weiter.

Das Arbeitsschutzniveau in der gesamten Wirtschaft hoch zu halten und an neue Gefährdungslagen wie die Corona-Pandemie verhältnismäßig anzupassen, wird von der Ernährungs- und Genussmittelindustrie ausnahmslos unterstützt. Die Branche setzt sich aktiv in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften dafür ein, den Arbeits- und Infektionsschutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

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