Ernährungs- und Genussmittelindustrie unterstützt verbesserten Zugang von Ausländern zum Arbeitsmarkt

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 19.09.2019

Mit dem Migrationspaket hat die Bundesregierung im Juni 2019 fünf Gesetze auf den Weg gebracht, um Ausländern einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Dabei wird nicht nur die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gefördert, sondern auch die Integration von Asyl- und Schutzsuchenden durch Arbeit und Ausbildung in Deutschland. Zum Januar 2020 werden die letzten beiden Gesetze dieses Paketes in Kraft treten. Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie begrüßt diesen wichtigen und richtigen Schritt. Ohne genügend Arbeits- und Fachkräfte kann die Produktion nicht reibungslos laufen. „Unternehmen müssen die Möglichkeit bekommen, unbürokratisch und verlässlich alle Potentiale bei der Rekrutierung ausschöpfen zu können, dazu gehören auch ausländische Beschäftigte,“ kommentiert ANG-Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet.

Als viertgrößte Industrie in Deutschland mit über 610.000 Beschäftigten ist die Branche ein großer Arbeitgeber, hat aber auch einen steigenden Bedarf an Arbeits- und Fachkräften. Zwei von drei Unternehmen der Branche klagen über einen Mangel an Fachkräften. Allein in den ernährungstypischen Berufen bleiben zum Ausbildungsbeginn im Herbst jährlich über 2.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Da in Deutschland nahezu Vollbeschäftigung herrscht, sind für die leeren Arbeits- und Ausbildungsplätze regional nur sehr schwer Fach- und Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Bereits heute suchen Unternehmen daher vermehrt im Ausland. 17 Prozent der Beschäftigten und fünf Prozent der Auszubildenden in den ernährungstypischen Berufen kommen aus dem Ausland. Auch werden seit Juni 2018 rund 28 Prozent aller Geflüchteten aus den Hauptherkunftsländern*, die in der Industrie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden haben, in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt.

Gerade Unternehmen leisten bei der Integration von Asyl- und Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt einen wichtigen Beitrag. Auch die Ernährungs- und Genussmittelindustrie hat hier bereits viel geleistet. Die Branche bietet interessierten und engagierten Geflüchteten Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung. Mit der neuen Publikation „Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt“ veröffentlicht die ANG heute viele Erfolgsbeispiele gelungener Integration aus der Branche. Darunter finden sich Initiativen wie die „Unternehmerinitiative Bleiberecht durch Arbeit“, an der sich Unternehmen wie die Brauerei Clemens Härle (Gründungsmitglied der Initiative) und der Käsehersteller Hochland beteiligen, oder auch Aktionen wie die Plattform „Wir zusammen“, die von Bahlsen und Ritter Sport seit 2016 unterstützt wurde. Zudem gibt die Publikation Unternehmen Orientierung über die relevanten neuen gesetzlichen Regelungen. „Wir freuen uns so viele Positivbeispiele zeigen zu können. Es wird sichtbar was machbar ist aber auch, wo noch Verbesserungspotential besteht. So sollte im neuen Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung eine Ausbildungsduldung bereits neun Monate vor Ausbildungsbeginn bei Abschluss des Ausbildungsvertrages möglich werden,“ so Sabet. Angesichts der zeitlichen Befristungen vieler Gesetze des Migrationspaketes muss sehr zeitnah nach Inkrafttreten die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und mögliche Anpassungen diskutiert werden.

Die neue ANG-Publikation “Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt“ ist im Anhang und online hier als Download erhältlich.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

 

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