PRESSEMITTEILUNG | Ernährungsindustrie begrüßt Bundestagsbeschluss zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Berlin, 23.06.2023 - Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) begrüßt den heutigen Bundestagsbeschluss zu einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Das Gesetz senkt die Einkommensschwelle bei der Blauen Karte EU, weitet potenziell die Westbalkanregelung auf weitere Länder aus und gibt Anschlussmöglichkeiten bei der Chancenkarte. Nach dem Beschluss kann nun auch die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung angepasst und das Verfahren hierzu fortgesetzt werden.
„Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie schafft die nachhaltige Transformation nur, wenn quantitativ und qualitativ genug Arbeits- und Fachkräfte zur Verfügung stehen. Erwerbsmigration ist ein wichtiger Teil der Lösung, um das Erwerbspersonenpotenzial zu erhöhen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gefördert. Wichtig für den Erfolg des Gesetzes bleibt, dass alle am Zuwanderungsverfahren beteiligten Behörden zu einer einfachen und schnellen Umsetzung befähigt werden“, kommentiert Stefanie Sabet, ANG-Hauptgeschäftsführerin.
Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in etwa 6.200 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 637.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.
Kontakt für Presseanfragen:
Stefanie Sabet
Hauptgeschäftsführerin
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss
Tel. +49 30 200786-113
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