Für Ernährungs- und Genussmittelindustrie geht Entgelttransparenzgesetz an Ursachen vorbei

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 12.07.2019

Im jüngst verabschiedeten Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Männern und Frauen (Entgelttransparenzgesetz), stellt das Bundeskabinett fest, dass das Gesetz in seiner zweijährigen Laufzeit nicht hinreichend in Anspruch genommen worden ist. Aus Sicht der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) geht das Gesetz an den wahren Ursachen für Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen vorbei. Für die mehrheitlich tarifgebundenen Beschäftigten in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie gilt grundsätzlich Entgeltgleichheit. Insbesondere die tarifvertraglichen geregelten Entgeltsysteme gewährleisten die gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit, unabhängig vom Geschlecht.

Die ursprünglichen Beweggründe des Gesetzes, die Bezahlung von Frauen gleichzustellen, sind nicht auf eine mangelnde Transparenz zurückzuführen. Die wahren Ursachen liegen nach wie vor in der geringeren Arbeitszeit von Frauen, meist aufgrund der Betreuung von Kindern oder Angehörigen. Auch in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie sind fast 90 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen, rund 70 Prozent der geringfügig Beschäftigten (Minijobber) sind weiblich. Stefanie Sabet, ANG-Hauptgeschäftsführerin stellt fest: „Um den dadurch entstehenden Verdienstunterschieden zu begegnen, braucht es aus Sicht der ANG eine praxisnahe Förderung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen.“

Anstatt weitere Anpassungen oder gar Verschärfungen des Gesetzes vorzunehmen, muss an diesen Stellen angesetzt werden. Alles andere würde keine Verbesserungen mit sich bringen, sondern die Unternehmen mit bürokratischen Vorkehrungen weiter belasten. Es bedarf zum einen Maßnahmen zur Förderung einer klischeefreien Studien- und Berufsorientierung für Mädchen und Jungen. Zum anderen muss das Angebot an Kitas und Schulen mit Ganztagskinderbetreuung ausgebaut werden, um beiden Elternteilen eine Tätigkeit in Vollzeit zu ermöglichen.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

Zurück