Mindestlohn bleibt in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie die Ausnahme

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

 

PRESSEMITTEILUNG

 


Berlin, 11. September 2018 - Der deutsche Zoll kündigte heute für die nächsten zwei Tage eine Großaktion zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns an. Die ANG weist zu diesem Anlass auf die verantwortungsvolle Anwendung des  indestlohns in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie hin und begrüßt Kontrollen um schwarze Schafe zu überführen. Unternehmen die sich nicht an den Mindestlohn halten, verhindern einen fairen Wettbewerb und verursachen finanzielle Schäden. „Der Mindestlohn ist und bleibt in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie aber eine Ausnahme und nicht die Regel. Die Branche ist auch beim Thema Entgelt ein attraktiver Arbeitgeber“, betont ANG-Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet.

Insgesamt ist der durchschnittliche Bruttostundenverdienst in der Branche mehr als doppelt so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn. Deshalb stellen die geplanten Anhebungen des Mindestlohns für die Betriebe der Branche trotz des harten Wettbewerbs und hohen Innovations- und Investitionsdrucks mit schwieriger Ertragslage eine wirtschaftlich vertretbare Entscheidung dar. Trotzdem muss der gestiegene Bürokratieaufwand für Arbeitgeber zur Einhaltung diverser Vorschriften des Mindestlohngesetzes verstärkt in den Blick genommen werden. Hierzu zählen unter anderem reinfachungen bei den Dokumentationspflichten sowie Ausnahmeregelungen für Praktika.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.000 überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 600.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderenWirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

Kontakt für Presseanfragen:

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
sabet@ang-online.com

 

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