PRESSEMITTEILUNG | Wirtschaftswende braucht wirksame Reformanstrengungen in der Arbeits- und Sozialpolitik
Berlin, 18.11.2025
Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte „Wirtschaftswende“ mit arbeits- und sozialpolitischen Reformanstrengungen zu unterlegen.
„Die Beschlüsse der vergangenen Woche, darunter der Industriestrompreis, der Deutschlandfonds, erste Maßnahmen zum Bürokratieabbau sowie Erleichterungen bei der Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern, gehen in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus, um eine nachhaltige Wirtschaftswende einzuleiten. Ohne strukturelle Reformen in den sozialen Sicherungssystemen, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität in der Arbeitspolitik wird Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter zurückfallen“, erklärt Frau Cheng, Hauptgeschäftsführerin der ANG.
Bundeswirtschaftsministerin setzt wichtige Schwerpunkte
Die ANG begrüßt die klaren und mutigen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aussagen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Diese hatte im Rahmen des wirtschaftspolitischen Symposiums des Bundeswirtschaftsministeriums in der vergangenen Woche gesprochen. In ihrer Grundsatzrede sprach Reiche zentrale Strukturprobleme offen an und forderte die notwendigen Reformen, damit Deutschland angesichts tiefgreifender Veränderungen wieder wirtschaftliche Dynamik entfalten kann.
Erforderlich ist eine Rückbesinnung auf die Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft, die Freiraum schafft, auf Eigenverantwortung baut und Risiken des Einzelnen nur insoweit absichern kann, als die Solidargemeinsacht sie zu tragen vermag.
Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit reformieren
Die Aufwendungen aller Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind zwischen 2020 und 2024 von 64 auf 82 Milliarden Euro angestiegen. Das entspricht einem Plus von 28 Prozent. Gleichzeitig liegt Deutschland mit rund 6 Prozent krankheitsbedingtem Arbeitsausfall deutlich über dem EU-Durchschnitt; Arbeitnehmer erhalten hierzulande 100 Prozent Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen.
„Es braucht ein offenes Gespräch über mögliche Fehlanreize und über die zunehmende Belastung der Unternehmen“, erklärt Cheng weiter. „Ein Krankheitstag ohne Lohnfortzahlung kann zu mehr Fairness führen, die Kosten senken und kurzzeitige Ausfälle reduzieren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das ein wichtiger Faktor.“
Die ANG fordert daher folgende konkrete Korrekturen:
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung: Diese Sonderregel war wirksam zur Vermeidung von unnötigem Ansteckungspotenzial. Die Pandemie ist längst vorbei.
- Einführung von Karenztagen: Ein zumutbarer Eigenbeitrag wird niemanden dazu veranlassen, mit Erkrankung am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Wenn die Politik den Sozialstaat auch in Zukunft leistungsfähig halten möchte, dann muss sie die wirtschaftlichen Realitäten anerkennen. Die ANG appelliert an die Bundesregierung, das Versprechen eines „Herbstes der Reformen“ nicht weiter aufzuschieben: Deutschland braucht jetzt mutige, strukturelle Entscheidungen.
Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.000 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 658.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.
Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Kim Cheng
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113; E-Mail: cheng@ang-online.com