PRESSEMITTEILUNG | 23.04.2026 ANG zur Entlastungsprämie: Ohne Tarifentlastung wird sie zum Belastungsprogramm für Unternehmen
Berlin, 23.04.2026 - Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V. (ANG) warnt eindringlich vor den aktuellen Plänen zur sogenannten Entlastungsprämie. In ihrer derzeit diskutierten Form droht die Maßnahme, zu einem zusätzlichen Kosten- und Erwartungsprogramm für die Unternehmen zu werden statt zu einer echten Entlastung.
„Die Regelung verschärft den Druck auf Unternehmen deutlich“, stellt ANG-Hauptgeschäftsführerin Kim Cheng klar. Die politisch suggerierte Freiwilligkeit sei in der Realität kaum gegeben: In den Betrieben entstehe ein massiver Erwartungsdruck, der insbesondere mittelständische Unternehmen vor kaum lösbare Zielkonflikte stelle. Überdies sehen sich insbesondere mittelständische Unternehmen derzeit nicht in der Lage, eine nicht vorhergesehene zusätzliche Prämie für Arbeitnehmer zu zahlen. Tarifpolitisch ist das Vorhaben nicht zu Ende gedacht, da die Entlastungsprämie in den Kalenderjahren 2026/2027 keine Rücksicht auf tarifpolitische Gegebenheiten bzw. Laufzeiten von Entgelttarifverträgen nimmt. Dies ist ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie. Eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro, die allein vom Arbeitgeber aufzubringen wäre, erhöht die Arbeitskosten weiter und ist in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Situation für die meisten Unternehmen nicht verkraftbar. Dieses Geld fehlt den Unternehmen, um zu investieren.
Nach Auffassung der ANG ist deshalb klar:
Ohne eine strukturelle Entlastung der Unternehmen ist die Entlastungsprämie der falsche Weg.
Die Branche steht bereits unter erheblichem wirtschaftlichen Druck durch hohe Energiepreise, steigende Lohnkosten und zunehmende Bürokratie. Eine zusätzliche Prämie, die nicht auf Tarifsteigerungen angerechnet werden kann, führt zwangsläufig zu einer weiteren Verteuerung des Faktors Arbeit.
„Wer Kaufkraft stärken will, darf nicht gleichzeitig die Unternehmen weiter belasten“, so Cheng. Die derzeitige Ausgestaltung drohe genau diesen Widerspruch zu verschärfen mit negativen Folgen für Investitionen, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.
Die ANG fordert:
- Anrechenbarkeit der Entlastungsprämie auf vertragliche, tarifvertragliche oder freiwillige Sonderzahlungen
- keine doppelte Belastung durch Prämie und Tarifsteigerungen
- klare gesetzliche Regelungen zur Vermeidung faktischer Verpflichtungen
- vorrangig staatliche Entlastungsmaßnahmen statt betrieblicher Zusatzkosten
- Ausdehnung des Auszahlungszeitraums bis Ende 2027
Ohne diese Korrekturen wird die Entlastungsprämie aus Sicht der ANG zu einem staatlich ausgelösten Kostentreiber, der die Tarifautonomie untergräbt und die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen weiter verschärft.
„Die Politik darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem sie Entlastung verspricht, die am Ende von den Unternehmen finanziert werden muss“, betont Cheng. „Eine solche Politik ist weder nachhaltig noch standortgerecht.“
Die ANG appelliert daher an die Bundesregierung, die Pläne grundlegend zu überarbeiten und eine echte, systemisch konsistente Entlastung auf den Weg zu bringen.
Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.000 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 658.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.
Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Kim Cheng
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113; E-Mail: cheng@ang-online.com