PRESSEMITTEILUNG | ANG bestätigt Präsidium und wählt Vorstand neu
Berlin, 04. Mai 2026 - Die Mitgliederversammlung der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) hat Ralf Hengels, Arbeitsdirektor und Personalvorstand der Nestlé Deutschland AG, erneut zum Präsidenten gewählt.
Als stellvertretende Präsidenten wurden ebenfalls bestätigt: Harald Zech, Vorstand des Arbeitgeberverbandes Ernährung Genuss Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. sowie CFO und kaufmännischer Geschäftsführer der Zeelandia GmbH & Co. KG, und Axel Scholz, Mitglied im Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., Vorsitzender des Bundes-Sozialpartnerausschusses Süßwaren sowie Senior Vice President Corporate Human Resources der HARIBO Holding GmbH & Co. KG.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde zudem der Vorstand der ANG neu gewählt. Dem Gremium gehören weiterhin an: Werner Deharde (Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH), Stefan Durach (Develey Senf & Feinkost GmbH), Sylke Fleischhut (AUGUST STORCK KG), Kathrin Flohr (Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH), Werner Giselbrecht (Hochland Deutschland), Dr. Lars Gorissen (Nordzucker AG), Anke Kühnel (ADM Germany GmbH), Andreas Rippstein (Hügli Nahrungsmittel GmbH), Enrico Sachse (AUGUST STORCK KG), Johann-Andreas Werhahn (VGMS e.V.) und Ulf Zedler (JT International Germany GmbH). Neu in den Vorstand gewählt wurde Tom Boenigk (Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG).
„Der Reformbedarf in der Arbeits- und Sozialpolitik ist akut“, betonte Ralf Hengels in seiner Rede. „Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt: Nach zwei Jahren Schwäche kommt die Erholung nur schleppend voran, die Arbeitslosigkeit steigt und die Dynamik bleibt gering. Geopolitische Entwicklungen sorgen bereits wieder für neuen Preisdruck, der wirtschaftliche Druck auf Unternehmen und Beschäftigte ist hoch.
Gleichzeitig steht Deutschland im internationalen Wettbewerb zunehmend unter Druck. Während andere Länder ihre Rahmenbedingungen aktiv verbessern, verlieren wir an Dynamik. Es droht eine schleichende Erosion unserer Wettbewerbsfähigkeit. Die strukturellen Probleme sind seit Langem bekannt, aber sie werden nicht mit der notwendigen Konsequenz angegangen“.
Flexibilität bei der Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Abbau bürokratischer Hürden
„Deshalb brauchen wir jetzt entschlossenes Handeln: mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, spürbare Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und einen konsequenten Abbau bürokratischer Hürden. Dazu gehört auch, die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf den Prüfstand zu stellen. Die Arbeitgeber tragen hier im internationalen Vergleich eine besonders hohe Belastung, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen zunehmend schwer zu schultern ist. Ziel muss es sein, die Kosten fairer zu verteilen und Fehlanreize zu vermeiden“, so Hengels weiter.
Entlastungsprämie
Die sogenannte Entlastungsprämie sei in ihrer aktuellen Ausgestaltung keine echte Entlastung, sondern verlagere die Kosten einseitig auf die Unternehmen. Gerade in Zeiten einer angespannten wirtschaftlichen Lage setze sie falsche Anreize, erhöhe den Kostendruck und greife in die Tarifautonomie ein.
„Wenn Entlastung gewollt ist, muss sie verlässlich, zielgerichtet und vor allem aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, nicht über zusätzliche Belastungen der Betriebe“, so der ANG-Vorsitzende weiter.
Abschließend ging er auf die GKV-Reform ein, die in der vergangenen Woche im Bundeskabinett beschlossen wurde:
GKV-Reform
„Vor diesem Hintergrund bleibt eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung unerlässlich. Ziel muss eine dauerhafte Stabilisierung der GKV-Finanzen sein, nicht durch immer neue Belastungen von Beschäftigten und Betrieben, sondern durch konsequente Effizienzsteigerungen, Ausgabendisziplin und eine klare Begrenzung versicherungsfremder Aufgaben. Die Sozialversicherungsbremse, mit der die Abgabenlast wieder unter 40 Prozent gedrückt werden soll, ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um Arbeit bezahlbar zu halten und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“
„Umso bedauerlicher ist es, dass das Kabinett die Chance für eine echte strukturelle Reform vertan hat. Das Entlastungspotenzial wurde gegenüber dem Referentenentwurf deutlich reduziert. Damit wird eine mögliche Beitragssatzsenkung 2027 und 2028 sowie eine Stabilisierung in den Folgejahren gefährdet. Besonders kritisch sehen wir die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Sie trifft qualifizierte Fachkräfte und Arbeitgeber hart und wirkt wie eine Beitragssatzerhöhung. Nachhaltige Stabilität entsteht nicht durch zusätzliche Einnahmen, sondern durch Reformen auf der Ausgabenseite.“
Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in knapp 6.000 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 658.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.
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Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
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