Solvency II für betriebliche Altersversorgung abgewendet

Es ist gelungen, die Solvency II-Vorgaben von der betrieblichen Altersversorgung abzuwenden. Der für den Herbst geplante überarbeitete Vorschlag der EU-Kommission wird von Änderungen der Eigenmittelvorgaben (1. Säule der Solvency II-Vorgaben) und damit von einer Übertragung auf die betriebliche Altersversorgung abgesehen. Hierfür würden noch "umfassendere Daten benötigt" und Solvency II sei für die Versicherungswirtschaft noch nicht in Kraft getreten.

Das Europäische Parlament hat ebenfalls in seinem am 21. Mai 2013 vom Plenum angenommenen Initiativbericht zum Weißbuch Pensionen und Renten die Anwendung der Solvency II-Eigenmittelvorgaben für die geplante Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie abgelehnt (Anlage 3). Dieser Initiativbericht basiert im Wesentlichen auf den Empfehlungen der beiden federführend im Europäischen Parlament zuständigen Ausschüsse für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie für Wirtschaft und Währung.

Damit ist die Diskussion über die Übertragung der Solvency II-Eigenmittelvorgaben auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zwar vorerst beendet und entsprechende Pläne nicht mehr aktuell. Die Pläne sind nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Die EU-Kommission sieht weiterhin Handlungsbedarf bezüglich der Eigenmittelvorgaben. Wir werden die Diskussion weiterhin begleiten.

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