Sozialpolitischen Maßnahmen für die Ernährungswirtschaft: ANG lobt Beschluss der Bundesregierung

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 23.03.2020 - Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss lobt ausdrücklich die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Hilfen für Unternehmen im Rahmen des „Corona-Paketes“. Insbesondere die sozialpolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitszeitflexibilisierung erlauben es den Betrieben der Ernährungswirtschaft in Ausnahmesituationen handlungsfähig zu bleiben. Somit leistet die Bundesregierung einenguten Beitrag, die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln zu unterstützen. Der Einsatz von Bundesministerin Frau Julia Klöckner zeigt, dass sie für die gesamte Lebensmittelversorgungskette eintritt und eng abgestimmt mit ihrem Kabinett entscheidet, betont ANG Hauptgeschäftsführerin Frau Stefanie Sabet.

Die vereinbarte Regelung, Arbeitnehmerüberlassungen ohne die sonst zwingend notwendige Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen, ist jetzt und in naher Zukunft wichtig, um schnell auf einen drohenden Arbeitsausfall bzw. eine ad hoc gestiegene Nachfrage reagieren zu können.

Auch die geplante Verordnung, in Notsituationen von den im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen abweichen zu können, ist geeignet um im Falle eines gravierenden Arbeitsausfalls, mit der dann noch zur Verfügung stehenden Belegschaft produktionsfähig zu bleiben. Hierzu wären sowohl die Lockerung des Sonn- und Feiertagbeschäftigungsverbots als auch eine befristete Überschreitung der maximalen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag zielführend, um für Ausnahmesituationen gewappnet zu sein.

Wichtig ist nun, dass diese Maßnahmen schnell in einer Gesetzgebung münden, damit die Handlungsfähigkeit von Betrieben nicht unnötig eingeschränkt wird. Seit einigen Tagen erleben wir alle, dass die ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln nicht selbstverständlich ist, so wie wir es als Gesellschaft seit über 70 Jahren gewohnt waren. Die gegenwärtige Krise verdeutlicht auch, wie wichtig die Lebensmittelbranche und die tägliche Leistung der über 600.000 Beschäftigten für unser aller Wohl ist.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


Kontakt für Presseanfragen:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.
Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 786 113
E-Mail: sabet@ang-online.com

 

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