Werkverträge – Alter Hut

„Generell können wir keinen Anstieg von Werkverträgen in der Ernährungsindustrie feststellen“, so ANG-Präsidentin Brigitte Faust zu den jüngsten Meldungen der Gewerkschaft NGG. Auftragsvergaben im Rahmen von Werkverträgen hat es immer schon und in allen Branchen gegeben. Es gibt Werkverträge in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen, z.B. EDV-Arbeiten, im technischen Bereich oder im Facility-Management. Werkverträge sind kein Phänomen der Ernährungsindustrie und entsprechen üblichem unternehmerischem Handeln. Werkleistungen sind eine der Grundlagen der Wertschöpfung im industriellen Sektor.

Valerie Holsboer, ANG-Hauptgeschäftsführerin äußert verwundert: „Die aktuelle Aufregung rund um Werkverträge ist nicht nachvollziehbar“. Beim Werkvertrag wird ein Unternehmen für ein Projekt beauftragt und schuldet dem Auftraggeber einen konkreten Erfolg. Die Arbeitnehmer/innen des beauftragten Werkunternehmers sind dort „normale“ Arbeitnehmer. Beim Werkvertrag geht auch – anders als bei der Zeitarbeit – nicht das Weisungsrecht auf den Auftraggeber über. Angestellte eines Werkunternehmers sind ihrem eigenen Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden. Insofern handelt es sich um ein anderes Modell als bei der Zeitarbeit, die aktuell gerne im gleichen Atemzug mit Werkverträgen genannt wird.

In diesem Zusammenhang sei die aktuelle Umfrage der ANG zur Verbreitung der Zeitarbeit in der Ernährungsindustrie kurz vorgestellt: Bis Ende Februar 2012 wurden die Unternehmen der Ernährungsindustrie befragt. Zur ANG-Mitgliederversammlung am 29. März 2012 erfolgte die Bekanntgabe der Auswertung: Die rückmeldenden Unternehmen stehen für eine Stammbelegschaft von 239.536 Arbeitnehmern. Die durchschnittliche Quote eingesetzter Zeitarbeitnehmer lag bei 2,21%, wobei die Jahresschwankung zwischen 1,01% und 3,42% lag.

Download ANG-Statement zu Werkverträgen

 

Der Zoll informiert auf seiner Homepage, wie er die Bekämpfung von Schwarzarbeit betreibt:

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Aufgaben/Schutz-fuer-Wirtschaft-Buerger-und-Umwelt/Schwarzarbeitsbekaempfung/schwarzarbeitsbekaempfung_node.html

Daneben stellt der Zoll zahlreiche weiterführende Informationen zur Verfügung, u. a. auch zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag.

1. Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Zeitarbeit-Arbeitnehmerueberlassung/zeitarbeit-arbeitnehmerueberlassung_node.html

2. Sozialversicherung:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Sozialversicherung/sozialversicherung_node.html


3. Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zum Werkvertrag:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Zeitarbeit-Arbeitnehmerueberlassung/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.ht

4. Folgen bei illegalem Ver- und Entleih:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Zeitarbeit-Arbeitnehmerueberlassung/Folgen-bei-illegalem-Ver-undEntleih/folgen-bei-illegalem-ver-und-entleih_node.html

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