Zehn sozial- and arbeitsmarktpolitische Forderungen der Ernährungs- und Genussmittelindustrie zur Bundestagswahl 2021

Berlin, 11.08.2021

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie auf ihrem Wachstumspfad nach der Corona-Krise stärken

Deutschland und auch Europa befinden sich aufgrund der Corona-Krise in einer fortschreitenden tiefen Rezession. Auch die Ernährungs- und Genussmittelindustrie wurde von der Krise getroffen. Das Wegbrechen der Absätze aus dem Außer-Haus-Markt, das gedämpften Kaufverhalten der Verbraucher, aber auch die schwache globale Nachfrage im Exportgeschäft und die Beschränkungen beim Import haben den Absatz 2020 deutlich gesenkt. Das Aufrechterhalten der Produktion in der systemrelevanten Ernährungsindustrie hat bei den erschwerten Produktions- und Lieferbedingungen die Unternehmen auf eine Belastungsprobe gestellt. Die Corona-Krise hat die Eigenkapitalpolster vieler Betriebe, so auch der Ernährungs- und Genussmittelindustrie angegriffen. Die Unternehmen schnellstmöglich wieder in die Lage zu versetzen, Investitionen in Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien aus eigener Kraft zu stemmen, setzt genügend finanziellen Spielraum voraus. Nur so können moderne und gute Arbeitsplätze gesichert und die Nahrungs- und Genussmittelproduktion in Deutschland wettbewerbsfähig bleiben. Dazu braucht es einen vernünftigen ordnungspolitischen Rahmen des Gesetzgebers. Auch eine Reform der Steuerpolitik muss zu einer spürbaren Reduzierung der Abgabenlast für Unternehmen führen, einer Erhöhung der Erbschaftssteuer sowie einer Vermögenssteuer ist eine klare Absage zu erteilen.

Auch unverhältnismäßige Belastungen des Faktors Arbeit müssen weiterhin vermieden werden, um den Industriestandort Deutschland attraktiv zu halten. So muss langfristig ein Sozialversicherungsniveau unter 40 Prozentpunkte sichergestellt werden. Die Reformierung eines Gesundheitswesens, das einerseits die hohen Standards der Versorgung beibehält, anderseits aber Ineffizienzen abbaut, leistet dazu einen Beitrag. Genauso notwendig ist eine Modernisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine Bindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung einschließt und damit die Sozialversicherungskosten für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber stabilisiert.

Über die gesetzlichen Rentenansprüche hinaus müssen private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden. Die nahezu flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie ist für die Beschäftigten ein wichtiger und unverzichtbarer Pfeiler für die finanzielle Absicherung im Alter und ist zu fördern und zu sichern. Dabei dürfen bewährte Durchführungswege und entsprechende Zusagen nicht unverhältnismäßig belastet werden.

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