Tarifpolitik

 

Differenzierte Tariflandschaft

In Deutschland werden die Arbeitsbedingungen, insbesondere Entgelte und Arbeitszeiten, traditionell von den Tarifvertragsparteien autonom ausgehandelt und gemeinsam in Tarifverträgen geregelt. Diese Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken der Tarifpartner sind ein Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Zwar schließt die ANG selbst keine Tarifverträge ab, sie ist aber für ihre Branchen bezogenen und regionalen Mitgliedsverbände die Plattform zum gegenseitigen Austausch und zur Koordinierung der tarifpolitischen Grundzüge.

Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen verhandelt und abgeschlossen. Tarifpartner ist die Gewerkschaft Nahrung Genuss und Gaststätten (NGG). Die Tarifverträge sind hier beiden jeweiligen Gegebenheiten der Region, des Unternehmens bzw. der Teilbranche angepasst.

Tarifrunde 2019

Im ersten Halbjahr 2019 ergaben die Tarifabschlüsse in der Branche eine durchschnittliche Entgelterhöhung von 2,8 Prozent sowie eine Laufzeit von 22 Monaten. Der hohe Anwendungsgrad der Tarifverträge gewährleistet insgesamt eine angemessene Vergütung, so lag der durchschnittliche Bruttostundenlohn in der Branche im 1. Quartal 2019 bei rund 18 Euro. Die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit betrag 2018 38,5 Stunden.